Tarife
Ein Heimaufenthalt wird grundsätzlich wie folgt finanziert:
- Aus dem Einkommen und Vermögen der Bewohnerinnen und Bewohner
- Durch einen Beitrag der Krankenkasse an den Heimaufenthalt (Pflegekosten gemäss BESA-Stufen)
- Mitfinanzierung durch den Kantonsbeitrag
- Durch eine Hilflosenentschädigung (falls die Kriterien dazu erfüllt sind)
- Ergänzungsleistungen, sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind (keine Fürsorgeleistung, sondern Rechtsanspruch).
Über die EL orientiert das «Merkblatt über Ergängzungsleistung zur AHV und IV» ausführlich. Es ist bei jeder AHV-Zweigstelle erhältlich.
Pflegeleistungen werden anhand kantonaler Einstufungskriterien vom Pflegefachpersonal nach einem Monat Heimaufenthalt ermittelt und vom Hausarzt und der Heimleitung bestätigt. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt mindestens halbjährlich.